Ist ein Papa emeritus möglich? Ja! - Das Durcheinanderbringen zweier Thesen

Eine Ergebniszusammenfassung über die Möglichkeit der Papst-Emeritierung, die sich nach ausgiebiger Diskussion auf einem Forum ergeben hat, gibt es gegen Ende dieser Seite unter der größeren Überschrift "Benedikts Emeritierung gemäß dem Lexika für Theologie und Kirche und die Thematik der differentia specifica".


Die zwei Thesen, die durcheinandergebracht werden

katholisches.info titelt wie folgt:
Johannes Paul II.: "Ein emeritierter Papst ist unmöglich!"
Das nichtverneinte Grüne nenne ich These A. Johannes Paul II. verneint diese These.

Doch dann beginnt der Artikel-Text ganz anders.

Das Rätsel eines „emeritierten Papstes“ neben dem regierenden Papst, und sogar im Sinne eines „erweiterten“ Papsttums mit einem „quasi gemeinsamen Dienst“ eines „aktiven“ und eines „kontemplativen“ Papstes, „lastet ungelöst auf der aktuellen Periode des Papsttums“, so der Vatikanist Sandro Magister.

Die Möglichkeit des Rotgschriebenen nenne ich These B. These A und These B werden fälschlicherweise oft synonym behandelt, wie etwa auch die folgende Passage im Text von katholisches.info zeigt. Siehe zunächst das links durch einen senkrechten roten Strich Markierte:

Johannes Paul II.:
A pope emeritus is impossible.“ (Unverneintes = These A)

Doch dann heißt es weiter:

„Ein emeritierter Papst ist unmöglich!“ Es gebe nur einen Papst und könne auch nur einen Papst geben.

Die Worte Johannes Pauls II. werden so erklärt:
"Es gebe nur einen Papst und könne auch nur einen Papst geben."
Wer bitteschön spricht denn von zwei Päpsten hier? Es war doch nur von einem Papst, einem Papa emeritus, die Rede. Anstelle These A zu erläutern wird hier anscheinend These B, die von einem Nebeneinander von Papa emeritus und einem zusätzlichen regierenden Papst spricht, begründet.

Die Wahrheit in aller Kürze

In Wahrheit ist aber ein emeritierter Papst (These A) alleine selbstverständlich möglich, was nur nicht möglich ist, ist These B, dass es den emeritierten Papst neben dem, d.h. zusätzlich zum regierenden Papst gibt.

Das Wesen der Emeritierung

Salopp gesagt heißt emeritiert nichts anderes als entpflichtet; der Emeritierte muss den Dienst nicht mehr tun, behält aber sein Amt, verliert also keine Rechte.

Ein emeritierter Professor braucht dann etwa keine Vorlesungen mehr zu halten, kann dies aber weiterhin tun, darf aber nach wie vor Prüfungen, gar Doktorprüfungen und Habilitationen abnehmen, oder erhält Geld für Dienstreisen.

Ich zitiere nun hier aus Wikipedia: "emerēri (von méritum „Lohn“)" bedeutet „sich ein Recht, einen Anspruch auf etwas erwerben“ als auch „ausdienen, alt/unbrauchbar werden“.

Was dahintersteckt, sei am Beispiel des Professors erklärt: Zum Professor wurde man früher, als es noch die Emeritierung gab, auf Lebenszeit berufen. Da aber auch ein Professor altersschwach (vgl. Bedeutung "alt, unbrauchbar") wird, entbindet man ihn von seiner Pflicht, sozusagen als Entlohnung für bereits Geleistetes. Er erwirbt sich den Anspruch, sein Professoren-Amt behalten zu dürfen, ohne noch einen Dienst tun zu müssen.

Zum Papst wird man immer noch auf Lebenszeit berufen, und so behät man selbstverständlich nach der Emeritierung das Papstamt.

Der Unterschied zwischen Emeritierung und Pensionierung

Bei der Pensionierung tritt man in den Ruhestand, verliert alle Rechte und Pflichten, während man bei der Emeritierung sozusagen als Entlohnung, nur keine Pflichten mehr erfüllen muss, aber alle Rechte und selbstverständlich das Amt behält.

Coelestin V. ließ sich im Blick auf das Papstamt pensionieren, gab das Amt also zurück und legte die Mönchskutte wieder an, während sich Benedikt XVI. zumindest de facto von seinem Bischofsdienst entpflichtete, jedoch im Amt blieb, somit weiterhin wie ein Papst gekleidet ist und sich wie ein Papst anreden lässt ("Heiliger Vater", "Eure Heiligkeit").

Die Mogelpackung der Bischofs-Emeritierung

Zur Zeit, als der Modernismus erst bei den Priestern und Theologen angelangt war, den Episkopat, der letztlich das Sagen in jedem Bistum hat, allerdings noch nicht erreicht hatte, hat man, um den Modernisierungs-Prozess zu beschleunigen, eingeführt, dass jeder Bischof im Alter von 75 Jahren den Rücktritt einreichen muss. Rücktritt!!! Das ist keine Emeritierung. Sowas ist eine Pensionierung.

Lesen wir dazu wieder in Wikipedia zum Begriff der Emeritierung:
Ein emeritierter Bischof (Altbischof) ist von den diözesanen Leitungsaufgaben entbunden, behält jedoch alle Rechte, die ihm aufgrund seiner Bischofsweihe zukommen. Er kann beispielsweise weiterhin die Firmung und das Weihesakrament spenden.

Verlöre der Bischof nach dem Rücktritt auch noch die Rechte, die ihm aufgrund seiner Bischofsweihe zukommen, wäre das ja neben der Pensionierung auch noch eine Suspendierung. Das wäre dann doch zuviel des Guten.

Trotzdem kann man natürlich einen Bischof in dem Sinne, dass er die aufgrund seiner Bischofsweihe erhaltenen Rechte behält, als emeritiert betrachten, nicht aber hinsichtlich seiner Leitungs- und Lehrfunktion. Einen Hirtenbrief kann er ohne Erlaubnis des Amtsbischofs sicherlich nicht mehr in den Kirchen verlesen lassen.

Meines Wissens bezeichnet man einen Altbischof als emeritiert, einen Ruhestands-Priester dagegen als pensioniert, obwohl auch ein Ruhestandspriester die aufgrund seiner Priesterweihe erhaltenen Rechte behält. Man kann also jeden Ruhestandspfarrer mit demselben Recht als emeritierten Pfarrer bezeichnen wie einen Altbischof als emeritierten Bischof. Trotzdem tut man das nur bei Letzterem, was die Mogelpackung der Bischofs-Emeritierung offenbart. Das Abserviertwerden sollte halt den älteren Bischöfen durch die Täuschung im Begriff "emeritus" schmackhaft gemacht werden.

 

Doch ist es genau diese Mogelpackung, die heute das Denken über den Begriff des "Papa emeritus" einzunehmen scheint.

 

Ein Nachtrag: Die Bischofs-Emeritierung ist GAR nichts anderes als eine Pensionierung. Selbst das Behalten der einem aufgrund der Weihe zukommenden Rechte hat nicht nur bei den Priestern seine Parallele, sondern bei jedem Christen. Ein pensionierter Christ darf doch weiterhin seine Rechte, die er aufgrund des unauslöschlichen Siegels der Taufe erhalten hat, wahrnehmen. Er darf der hl. Messe beiwohnen, er darf zur Kommunion gehen, darf beichten, darf das Sakrament der Krankensalbung empfangen und darf, im Gegesatz zum em. Bischof, sogar das Sakrament der Ehe empfangen, oder, wenn man männlich ist, das Weihe-Sakrament. Wenn man also von einem pensionierten Bischof als em. Bischof spricht, so kann man das bei jedem anderen Katholiken genauso tun, und damit wäre der Begriff der Emeritierung völlig ad absurdum geführt.

Wie nun ist eine Papst-Emeritierung zu verstehen?

Im strengen Sinn ist ein Papst ja eigentlich bereits nach seiner Wahl emeritiert. Als Souverän des Kirchenstaates wie der Kirche ist er zumindest keinem weltlichen Brötchengeber verpflichtet. Pflichten hat ja ein auf Lebenszeit berufener Professor nur dem Staat gegenüber, weil dieser ihm Geld zahlt. Im Alter aber wird er von diesen Pflichten entbunden. Der Papst aber ist, sobald er gewählt ist, keinem (außer Gott) mehr verpflichtet, da er ja der Souverän ist. Als Kardinal noch hatte er Pflichten gegenüber seinem Brötchengeber, etwa dem Staat, als Papst aber nicht mehr. Die Papstwahl emeritiert den Gewählten. Damit ist bereits These A, dass es einen Papa emeritus geben kann, mit einem klaren Ja beantwortet, vorausgesetzt, man beruft sich auf den eigentlichen Sinn der Emeritierung.

Verstünde man nun aber die Papst-Emeritierung in völliger Parallele zur Mogelpackung der heutigen Bischofs-Emeritierung, würde das bedeuten:

1. Der Papst verliert seine Leitungs- und Lehrfunktion und damit de facto sein Amt, was ja einer Pensionierung entspricht.
2. Er behält aber alle aufgrund seiner Papst(!)-Weihe erhaltenen Rechte.

Da es nun aber keine Papst-Weihe gibt, sondern nur eine Bischofsweihe, behält er natürlich nur die aufgrund seiner Bischofsweiehe erhaltenen Rechte.

Eine solche Art einer Papst-Emeritierung würde aber allenfalls ein "em. Bischof", nicht aber ein "em. Papst" rechtfertigen. Alles Papst-Spezifische wäre ja pensioniert worden.

In diesem Sinne der Mogelpackung gäbe es also tatsächlich keinen Papa emeritus. Aber wir wollen ja nicht mogeln, sondern uns dem eigentlichen Sinn einer Emeritierung zuwenden, die kein Amt raubt, sondern nur von den Pflichten eines Amtes entbindet, und somit besagt, dass der Professor nach der Emeritierung im Professoren-Amt bleibt und der Papst nach der Emeritierung im Papst-Amt.

Wie nun hat Benedikt XVI. seine Emeritierung verstanden?

Obwohl Mogelpackung, Fakt ist: es gibt die Bischofs-"Emeritierung", und die Frage ist somit berechtigt, ob man dann die Papst-Emeritierung nicht eher im Sinne dieser Bischofs-Emeritierung denn im Sinne einer Professoren-Emeritierung sehen sollte.

Ratzinger war beides; er war Bischof, er war aber auch Professor. Als er Bischof war, wurde er nie emeritiert. Als Professor dürfte er aber, so nehme ich an, nach seiner Berufung zum Erzbischof von München und Freising von seinen Professorenpflichten entbunden, also emeritiert worden sein. Die Professoren-Emeritierung, die nur von Pflichten entbindet, aber kein Amt raubt, dürfte er also am eigenen Leibe erfahren haben, und sie sollte sein Denken bestimmen.

Wie also sieht Benedikt XVI. selbst seine Emeritierung? Das können wir an seiner Büttenrede sehen. Die hat er zwar nicht selbst geschrieben - eine solche Blamage würde ich ihm nie anlasten! -, aber die Inhalte dürften doch von ihm kommen. Das Ausformulieren hat er offenbar intelligenten Kirchenrechtlern, aber schlechten Lateinern überlassen. Denn nicht alle Fehler waren "intelligent", wie Arthur H. Lambauer deren hintersinnige Blüten bezeichnet hat.

Da nun sollte also zum Ausdruck kommen, wie er seine "Emeritierung" verstanden hat. In seiner Büttenrede vom Rosenmontag (11. Februar) 2013 hat er nicht das munus (Amt) eines Papstes, sondern möglicherweise das ministerium (den Dienst) eines Bischofs von oder in Rom niedergelegt. Dieses wichtigste Manko der "Rücktritts"-Rede hatte Arthur H. Lambauer bereits kurz danach entdeckt. Freilich muss man, um überhaupt eine derartige Entpflichtung vom Dienst, also eine Emeritierung hineinlesen zu können (deswegen schrieb ich ja "möglicherweise"), erst commissum zu commisso korrigieren.

Nicht ist richtig, wie es Pater Wildfeuer in diesem Video ab Minute 3:17 ausdrückt, dass Benedikt in dieser sog. "Rücktrittsrerkärung" gesagt hätte, dass er die amtliche Vollmacht, die Leitung der Kirche nicht mehr trage, sondern nur im Dienste des Gebetes im Bereich des heiligen Petrus bleibe, er sei nicht mehr aktiv Papst, sondern im kontemplativen Sinne schon noch.

In dieser Rücktrittserklärung, die ja nicht umsonst am Rosenmontag während der vielen anderen Büttenreden abgegeben wurde, steht nun mal nichts von einem Rücktritt vom Amt des Papstes, sondern allenfalls (d. h. nach Korrektur der Grammatik) vom Dienst eines Bischofs von oder in Rom. Sowas ist keine Papstpensionierung, sondern nur eine Aussage, dass er, wie ein Emeritus, keine Plicht mehr ausüben kann oder will, da seine Kräfte, wie bei jedem alten Menschen abnehmen (nicht: abgenommen haben).

War es Kalkül?

Vielleicht gehörte es sogar zum Kalkül Benedikts XVI., auf Basis der von Johannes Paul II. korrekt festgestellten Tatsache, dass ein Papa emeritus und ein zusätzlich regierender Papst nicht nebeneinander bestehen können, durch eine Art "Emeritierung" in der Büttenrede die Wahl eines rechtsgültigen Kirchenoberhauptes zu unterbinden.

Eine drite These

These C
nenne ich die von Erzbischof Gänswein vorgetragene These eines „erweiterten“ Papsttums mit einem „quasi gemeinsamen Dienst“ eines „aktiven“ und eines „kontemplativen“ Papstes, das Violettgeschriebene.

Ob es so ein "erweitertes" Papsttum geben kann, ist eine Frage der begrifflichen Definition. Ein Papst, insbesondere ein alternder, hat selbstverständlich die Möglichkeit, päpstliche Aufgaben an andere zu delegieren; so feierte etwa Kardinal Sodano die Ostermesse vor dem Tod Papst Johannes Pauls II. Dass man diese Auftragsempfänger dann als in ein "erweitertes Papsttum" integriert sehen kann, wird dadurch erleichtert, dass man mit dem Zusatz "erweitertes" ja das Papsttum an sich, das an eine Person gebunden ist, nicht direkt angreift. So kann etwa ein Papst die Ernennung von Bischöfen und Kardinälen einem anderen (z. B. Kardinal Bergoglio) übertragen, und diesen, da er dann päpstliche Aufgaben erfüllt, in ein erweitertes Papsttum integriert sehen.

Ich kann also nicht verstehen, inwiefern diese Aussage Gänsweins Schwierigkeiten bereiten soll. Was Gänswein natürlich nicht sagt, ist dasss der eine Papst der kontemplative ist, der aktive nur ein Untergebener, dem man halt möglicherweise auch das Recht gegeben hat, sich, wie viele andere Koryphäen in der Welt, "Papst" zu nennen. Den kirchenrechtlich festgelegten Terminus "Summus Pontifex" auch auf "Papst Franziskus" anzuwenden, wäre allerdings ein Rechtsbruch.

Benedikts Emeritierung gemäß dem Lexikon für Theologie und Kirche und die Thematik der differentia specifica

Gemäß der Definition der Emeriten sowohl im 10bändigen, von Bischof Michael Buchberger herausgegeben LThK (Lexikon für Theologie und Kirche) als auch im ebenso umfachreichen, von Karl Rahner herausgegebenen LThK kann man Benedikt XVI. nach dem 28. Februar 2013 einen Emeritus nennen, denn er ist erstens in Ehren und kann zweitens dienstunfähig sein, etwa aufgrund einer Dienstbehinderunng. Auf diese Dienstbehinderung deutet ja bereits seine in der Rosenmontagsrede nach Grammatik-Korrektur erkennbare Aufkündigung des Dienstes.

Durch Googeln nach Emeritierung und "differentia specifica" habe ich diesen Artikel gefunden, der jedoch die "Rente mit 67" behandelt, d. h., die Pensionierung und nicht die Emeritierung betrifft.

Weder das Rahner- noch das Buchberger-LThK spricht im Artikel "Emeriten" von einer differentia specifica. Und im Kirchenrecht ist nicht einmal von einer Emeritierung die Rede.

Sollte es nun dennoch eine differentia specifica geben, so wird diese ja offenbar recht unterschiedlich definiert. Im meinerseits verlinkten Rente-mit-67-Artikel ist über die differentia specifica folgende Feststellung zu finden: "Ob all diese Regeln zu streng sind, ob die differentia specifica der Rente mit 67 also verändert oder neu formuliert werden sollen - darüber wird in dieser Woche noch heftig diskutiert."

Dieser letzte Satz zeigt also, dass eine differentia specifica änderbar ist. Und, sollte es sie auch bei der Emeritierung geben, wer bestimmt denn dann, wie sie geändert wird, wenn nicht der, der die oberste Jurisdiktionsgewalt hat? Also der Papst. Und der kann sie nach Belieben ändern, und wenn er will, bis hin zur differentia nulla.

Es gibt also keinen Grund, warum ein amtierender Papst wie Benedikt XVI. kein Emeritus sein könnte. Dem Wortsinn nach ist die Emeritierung irgendeine Entlohnung, die nicht einmal in einer Dienstentpflichtung realisiert sein muss, womit man die Frage nach den Pflichten, die ein Papst hat und wem gegenüber er sie hat oder nicht hat, gar nicht beantworten muss. Dem Verständnis der Lexika für Theologie und Kirche nach sind Emeriten in Ehren dienstunfähig Gewordene, wobei die Dienstunfähigkeit auch durch Behinderung am Dienst entstanden sein kann, was ja der ominöse Rücktritt vom Dienst, nicht vom Amt, ohnehin nahe legt.

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