Bei der Rosenmontagsbüttenrede Benedikts XVI. schlug der Blitz in die Kuppel des Petersdom ein, jedoch nicht, wie hier dargestellt, im Morgengrauen, sondern abends wie hier.

BENEDIKTS ROSENMONTAGSREDE LATEINISCH, DEUTSCH UND KOMMENTIERT

Vorbemerkung: Die Entdeckung der Rechtsungültigkeit des angeblichen Rücktritts stammt vom emeritierten Wiener Rechtsanwalt Arthur H. Lambauer:

Der vorausgehende Button verweist auf seinen Artikel mit anschließender Diskussion, an der ich mich eingehend beteiligt habe. In deren Folge hat Herr Lambauer noch einen zusätzlichen Fakt für die Ungültigkeit des sog. Rücktritts entdeckt, nämlich, dass das Gesprochene falsch adressiert war.

Ich möchte hier eine deutschen Übersetzung (in grüner Farbe) liefern und diese mit Kommentaren versehen, deren wichtigste auf dem Kirchenrecht (CIC) basieren und ebenfalls auf Arthur H. Lambauer zurückgehen. Zuvor aber möchte ich erst den lateinischen Originaltext (in roter Farbe) wiedergeben. Der lateinkundige Leser will ja die Übersetzung ins Deutsche mit dem lateinischen Text vergleichen können.

Die in beiden Texten enthaltenen violetten Nummern in eckigen Klammern nummerieren dabei die Kommentare. Von diesen unterscheide ich die folgenden drei Arten und hebe die zwei wichtigeren Kommentartypen durch Fettdruck hervor:

1. Entscheidende Kommentare, was die Rechtsgültigkeit des Rücktritts betrifft.

2. Interessante Kommentare, die eventuell Aufschluss über die Situation Benedikts geben.

3. Latein-Kommentare. Letztere monieren nur das schlechte Latein und können daher vom lateindesinteressierten Leser übergangen werden. Ließe ich sie aber weg, könnte dies erstens ein schlechtes Licht auf mich selbst werfen. Zweitens aber relativiert das schlechte Latein auch die interessanteren Kommentare. Die eventuell aufschlussreichen Begriffe, auf die sie sich beziehen, könnten möglicherweise ebenfalls nur auf schlechtes Latein zurückgehen. Solche Kommentare wegzulassen würde also das Gesamtbild verzerren.

Der lateinische Originaltext

Der lateinische Originaltext lässt sich bis auf den Anfang exakt wiedergeben, da Original-Tonaufnahmen im Internet zur Verfügung stehen. Diese beginnen aber nicht ganz am Anfang. Am Anfang betrachten wir die erste Annotation als den vermuteten Originaltext. Denn da taucht ein Grammatikfehler auf, der sogar Latein-Erstklässlern aufgefallen wäre und somit der Grund dafür gewesen sein könnte, dass man den Anfang weggeschnitten hat.

Der Text wude nachträglich noch an einer weiteren, sehr entscheidenden Stelle korrigiert. Ich übersetze beide Fassungen, sowohl das gesprochene Original wie auch den korrigierten Text. Der Unterschied wird durch Durchstreichungen kenntlich gemacht. So zeigt etwa "commissumo" an, dass Papst Benedikt XVI. "commissum" gesprochen hat, welches aber zu "commisso" korrigiert wurde.

Die erste Annotation vor Beginn der Aufzeichnung zuzüglich einer nachträglichen Korrektur

Satz 1:

Fratres carissimi

Non solum propter tres canonizationes [1a] ad hoc Consistorium vos convocavi, sed etiam ut vobis [1b] decisionem [1c] magni momenti pro [1d] Ecclesiae vitaea communicem.

Satz 2 (Anfang):

Conscientia mea iterum atque iterum coram Deo explorata [2a] ...

Der gesprochene Originaltext ab Beginn der Aufzeichnung bis einschließlich Satz 4

Satz 2 (Fortsetzung bis zum Ende):

... ad cognitionem certam perveni vires meas ingravescente aetate non iam aptas esse ad munus Petrinum aeque [2b] administrandum.

Satz 3:

Bene conscius [3a] sum hoc munus secundum suam essentiam spiritualem non solum agendo et loquendo exsequi [3b] debere, sed non minus patiendo et orando.

Satz 4:
Attamen in mundo nostri temporis rapidis mutationibus subiecto et quaestionibus magni ponderis pro [4a] vita fidei perturbato ad navem Sancti Petri gubernandam et ad annuntiandum Evangelium etiam vigor quidam corporis et animae necessarius est, qui ultimis [4b] mensibus in me modo tali minuitur [4b], ut incapacitatem meam ad ministerium mihi commissum bene administrandum agnoscere debeam.

Der angebliche Rücktrittssatz (Satz 5) wie gesprochen und zuzüglich einer entscheidenden nachträglichen Korrektur

Satz 5 (der angebliche Rücktrittssatz):

Quapropter bene conscius ponderis huius actus [5a] plena libertate [5b] declaro me ministerio [5c] episcopi Romae [5d], Successoris Sancti Petri [5d], mihi per manus Cardinalium die 19 aprilis MMV commissumo [5c] renuntiare [5c] ita ut a die 28 februarii MMXIII, hora 20 [5f], sedes Romae [5e], sedes Sancti Petri [5e] vacet [5f] et Conclave ad eligendum novum Summum Pontificem ab his quibus competit convocandum esse [5g].

Satz 6 bis 8 wie gesprochen

Satz 6:

Fratres carissimi, ex toto corde gratias ago vobis pro omni amore et labore, quo mecum pondus ministerii mei portastis et veniam peto pro [6] omnibus defectibus meis.

Satz 7:
Nunc autem Sanctam Dei Ecclesiam curae Summi eius Pastoris, Domini nostri Iesu Christi confidimus [7] sanctamque eius Matrem Mariam imploramus, ut patribus Cardinalibus in eligendo novo Summo Pontifice materna sua bonitate assistat.

Satz 8:
Quod ad me attinet etiam in futuro [8] vita orationi dedicata Sanctae Ecclesiae Dei toto ex corde servire velim.

Die wörtliche Übersetzung ins Deutsche

Vorbemerkung: Wenn der übersetzte Text teils fast sinnentstellend klingt, liegt das nicht an mir. Ich habe nämlich nicht, wie etwa Professor Wilfried Stroh, den Latein-Text zu einem guten Latein korrigiert, sondern ihn so, wie er ist - und er ist zum Teil nahezu unübersetzbar -, zu übersetzen versucht. Dabei konnte ich oft auf die interessanten Kommentare von Professor Wilfried Stroh und Arthur H. Lambauer zurückgreifen.

Die offizielle deutsche Übersetzung hat der Vatikan hier publiziert.

Satz 1 bis 4

Satz 1:

Hochgeschätzte Brüder,

nicht nur wegen drei Heiligsprechungen [1a] habe ich euch zu diesem Konsistorium zusammengerufen, sondern auch, um euch [1b] zugunsten [1d] des Lebens der Kirche eine Abmachung [1c] von großer Wichtigkeit mitzuteilen.

Satz 2:

Nachdem meine Mitwisserschaft immer wieder und immer wieder vor Gott ausgekundschaftet worden ist [2a], bin ich zur sicheren Erkenntnis gelangt, dass meine Kräfte infolge zur Last werdenden Alters nicht mehr geeignet sind, das Petrus-Amt "angemessen" [2b] zu verwalten.

Satz 3:

Ich bin "gut mitwissend" [3a], dieses Amt gemäß dem ihm eigenen geistlichen Wesen nicht nur durch Handeln und Sprechen ausüben [3b] zu müssen, sondern nicht weniger durch Leiden und Beten.

Satz 4:

Doch in der Welt der unseren Zeit, die reißenden Veränderungen ausgesetzt ist und durch Fragen großen Gewichtes zugunsten [4a] des Glaubenslebens ganz verwirrt ist, ist, um das Schiff des heiligen Petrus zu steuern und das Evangelium zu verkündigen, auch eine gewisse Frische des Körpers und der Seele notwendig, die den letzten [4b] Monaten in mir auf solche Weise vermindert wird [4b], dass ich mein Unvermögen, den mir anvertrauten Dienst gut zu verrichten, anerkennen muss.

Drei Varianten des angeblichen Rücktrittssatzes (Satz 5)

Satz 5, Version A (mit dem gesprochenen "commissum" sei eine Papst Benedikt anvertraute Geschichte oder ein Geheimnis, etwas, wovon man halt berichten kann, gemeint):

Gut in Kenntnis gesetzt von der Bedeutung der folgenden Handlung [5a] erkläre ich daher in voller Freiheit [5b], dass ich der Dienerschaft [5cA] eines Bischofs von Rom [5d], eines Nachfolgers des heiligen Petrus [5d], mir durch die Hände der Kardinäle am 19. April 2005 Anvertrautes [5cA] berichte [5cA], derart, dass ab dem 28. Februar 2013, um 20 Uhr (20. Stunde) [5f], der Stuhl Roms [5e], der Stuhl des heiligen Petrus [5e], leer steht [5f], und (ich erkläre [5g],) dass ein Konklave zur Wahl eines neuen Papstes von denen, denen es zukommt, zusammengerufen werden muss.

Satz 5, Version B (mit dem gesprochenen "commissum" sei ein Papst Benedikt anvertrauter Dienst, ein Amt, eine Freundschaft usw., etwas, was man halt kündigen kann, gemeint):

Gut in Kenntnis gesetzt von der Bedeutung der folgenden Handlung [5a] erkläre ich daher in voller Freiheit [5b], dass ich der Dienerschaft [5cB] eines Bischofs von Rom [5d], eines Nachfolgers des heiligen Petrus [5d], mir durch die Hände der Kardinäle am 19. April 2005 Anvertrautes [5cB] kündige [5cB], derart, dass ab dem 28. Februar 2013, um 20 Uhr (20. Stunde) [5f], der Stuhl Roms [5e], der Stuhl des heiligen Petrus [5e], leer steht [5f], und (ich erkläre [5g],) dass ein Konklave zur Wahl eines neuen Papstes von denen, denen es zukommt, zusammengerufen werden muss.

Satz 5, Version C (das gesprochene "commissum" wird nun zu "commisso" korrigiert):

Gut in Kenntnis gesetzt von der Bedeutung der folgenden Handlung [5a] erkläre ich daher in voller Freiheit [5b], dass ich dem mir durch die Hände der Kardinäle am 19. April 2005 anvertrauten [5cC] Dienst [5cC] eines Bischofs von Rom [5d], eines Nachfolgers des heiligen Petrus [5d], entsage [5cC], derart, dass ab dem 28. Februar 2013, um 20 Uhr (20. Stunde) [5f], der Stuhl Roms [5e], der Stuhl des heiligen Petrus [5e], leer steht [5f], und (ich erkläre [5g],) dass ein Konklave zur Wahl eines neuen Papstes von denen, denen es zukommt, zusammengerufen werden muss.

Satz 6 bis 8

Satz 6:

Hochgeschätzte Brüder, von ganzem Herzen danke ich euch für  alle Liebe und Mühe, mit der ihr mit mir die Last meines Dienstes getragen habt, und ich bitte um Nachsicht  für [6] alle meine Schwächen.

Satz 7:

Nun aber vertrauen [7] wir die Heilige Kirche Gottes der Fürsorge ihres höchsten Hirten, unseres Herrn Jesus Christus, und flehen seine heilige Mutter Maria an, dass sie den Kardinäl-Vätern bei der Wahl eines neuen Papstes mit ihrer mütterlichen Güte beistehe.

Satz 8:

Was mich betrifft, möchte ich auch bei Zukünftigem [8] durch ein dem Gebet gewidmetes Leben der Heiligen Kirche Gottes von ganzem Herzen dienen.

Kommentare

Entscheidender Kommentar 1a

Hier ist festgehalten, dass der Papst seinen "Rücktritt" vor Würdenträgern, die mit Heiligsprechungen zu tun haben, erklärt hat. Doch hat Arthur H. Lambauer genialerweise festgestellt, dass gemäß Can. 189 der Rücktritt, damit er gültig ist, gegenüber der Autorität erklärt werden muss, der die Übertragung des betreffenden Amtes zusteht. Und das heißt: vor den Kardinälen, die in einem Konklave wahlberechtigt sind. Siehe auch hier:

Da diese Frage noch sehr kontrovers diskutiert werden wird, werde ich darüber noch einiges mehr schreiben. Zunächst aber soll das hier kurz Gesagte genügen. Ich will zuerst mal die anderen Kommentare fertig bringen.

Latein-Kommentar 1b

Das lateinische Wort "communico" muss in Bezug auf den, dem man was mitteilen will, richtigerweise mit cum + Ablativ ("vobiscum") gebraucht werden, nicht mit Dativ ("vobis").

Interessanter Kommentar 1c

"decisio" heißt nicht, wie etwa das englische Wort "decision" vermuten lässt, einfach nur "Entscheidung", sondern bedeutet "Abkommen", "Abmachung", "Entscheidung" nur als solche, die als Ergebnis der Verhandlungen zwischen zwei Parteien zustande gekommen ist, nicht aber eine Entscheidung, zu der man aufgrund aussschließlich eigener Überlegungen gelangt ist; eine solche heißt "consilium".

Da kann es sich nun um eine Latein-Ungenauigkeit handeln oder eben auch um einen Hinweis, dass Papst Benedikt XVI. aufgrund von Verhandlungen mit einer anderen Partei zu dieser "Entscheidung" gelangt ist.

Fakt ist aber auch, dass selbst eine Entscheidung aufgrund einer Abmachung noch nicht bedeuten muss, dass sie nicht freiwillig war. Insofern hat diese Aussage keinen Einfluss auf die Frage nach der Rechtsgültigkeit des Rücktritts.

Latein-Kommentar 1d

Im Lateinischen können in der Regel nicht, wie im Deutschen, Substantive durch Präpositionen verbunden werden (Ausnahme etwa: "recursus ad/in Romam", "Rückkehr nach Rom"). Die "Liebe zum Vater" heißt nicht etwa "amor ad patrem", sondern "amor patris", wobei "patris" der Genitivus objectivus ist. Ebenso heißt "große Bedeutung für das Leben der Kirche" nicht "magnum momentum pro ecclesiae vita", sondern ""magnum momentum ecclesiae vitae" (oder deutlicher, um den vorgezogenen Geviiv "ecclesiae" zu vermeiden, ""magnum momentum vitae ecclesiae"). Die richtige Korrektur hätte also nicht in der Änderung des Genitivs "vitae" zum Ablativ "vita" bestanden, sondern schlicht und einfach in der Streichung der Präposition "pro".

Da dieses "pro" nun mal vorhanden ist, muss es, wie bei lateinischen Präpositionen üblich, auf das Verb, hier "communico", bezogen werden: "dass ich euch zugunsten des Lebens der Kirche ... mitteile".

Interessanter Kommentar 2a

"Conscientia mea ... explorata" ist ein Ablativus absolutus mit einem Partizip ("ausgeforscht") im Passiv. Die von mir hier angebotene Übersetzung stammt von Arthur H. Lambauer (siehe seinen zweiten Zitatblock). Sie könnte ein Hinweis auf die Vatileaks-Affäre sein. In Anbetracht dessen, dass diese kurz vor dem sog. Papstrücktritt von den Medien stark thematisiert wurde, erscheint das gar nicht so abwegig.

Im Kirchenlatein kann aber mit "conscientia" durchaus auch das "Gewissen" gemeint sein. Jedoch fragt sich dann, warum dies der Autor des Textes nicht durch ein Betonen, dass Benedikt selbst und  nicht irgendein anderer, was ja das Ausforschen im Passiv ebenso hergibt, sein Gewissen erforscht hat, deutlich gemacht hat. Stattdessen wird mit dem poetischen "iterum atque iterum" sozusagen die Pausenlosigkeit der Gewissensausforschung betont.

Wie man die Gewissenserforschung im klassischen Latein ausdrücken kann, beschreibt Professor Stroh in seinem Kommentar 7.

Interessanter Kommentar 2b

Professor Stroh betont in seinem Kommentar 8, dass "aeque" ("gleich") eine Vergleichsgröße fordert ("in dem selben Maße wie"). Nun steht die aber nicht da, und ich überlege mir, was da gemeint sein könnte. Ich glaube nicht, dass es darum geht, das Petrus-Amt so, wie es sich halt gehört ("recte", "rite" oder "apte", wie Prof. Stroh vorschlägt) auszuüben, denn dieses auszudrücken wäre jeder Latein-Tollpatsch in der Lagen gewesen. Ein "bene" ("gut") hätt's doch auch getan. Nein, wir lesen "aeque". Sowas wie ein "equilibrium" ("Gleichgewicht", "Ausgeglichenheit") könnte der wohl englischsprachige Verfasser im Kopf gehabt haben; im Sport heißt "auequs" "unentschieden", "unparteiisch". Mir drängt sich der Eindruck auf, als wollte der Verfasser sagen, dass es Benedikt einfach nicht mehr gelingt, es jedem recht zu machen; "aequus" heißt ja auch "(jemandem) gewogen". Er kann das Amt nicht mehr so ausüben, dass sich keiner bevor- oder benachteiligt sieht. Er schafft es einfach nicht mehr, die ganze Welt einschließlich der Medien zufriedenzustellen.

In der römischen Präfation der heiligen Messe heißt es allerdings: "Vere dignum et iustum est, aequum et salutare...", und da dürfte mit "aequum" eine Art Ausgleich zwischen Gott und Mensch gemeint sein. Wenn der Mensch schon um soviel schuldiger, um soviel kleiner ist als Gott, dann sollte er das wenigstens dadurch auszugleichen versuchen, dass er immer und überall ("semper et ubique") ihm dankt. Diesen Sachverhalt man auch durch das in der offiziellen Übersetzung verwendete "angemessen" ausdrücken, und so habe ich es übernommen.

Latein-Kommentar 3a

Gemeint war wohl: "ich bin mir bewusst", doch solches verlangt wie im Deutschen ein "mihi" ("mir"); es müsste also "mihi conscius sum" heißen (siehe Kommentar 9 von Professor Stroh). Das Englische verlangt dagegen kein Reflexivpronomen. Da würde ein "I am aware that..." oder "I am conscious of" ausreichen. Das fehlende "mihi" könnte ein Indiz für einen englischsprachigen Autor sein.

Da nun das "mihi" fehlt, muss "conscius" etwa mit "mitwissend" übersetzt werden.

Latein-Kommentar 3b

"exsequi" ("ausüben") ist kein Passiv, sondern ein Deponens und daher Aktiv.

Die Verwendung eines Infinitivs im Aktiv nach dem "conscius" ist aber gemäß Kommentar 9 von Professor Stroh sinnwidrig. Die offizielle deutsche Formulierung "dieses Amt ... ausgeübt werden darf" steht im Passiv und ist daher sinnvoll, entspricht aber nicht dem, was im Latein-Text steht.

Latein-Kommentar 4a

Auch hier scheinen wie bereits bei [1d] Substantive durch Pronomina verbunden worden zu sein: "... ponderis pro vita fidei" ("Gewichtes für das Leben des Glaubens"). Im Lateinischen müsste dies aber durch den Genitivus obiectivus geschehen: "ponderis vitae fidei" (hier drei Genitive hintereinander). Nun steht aber mal ein "pro", und dieses muss auf das Verb "perturbare" ("durchwirbeln, ganz verwirren"), hier im PPP "perturbato", bezogen werden. Die Welt ist also zugunsten ("pro") des Glaubenslebens in Verwirrung gebracht.

Interessante Kommentare 4b

"ultimis mensibus" habe ich hier gemäß der offiziellen Übersetzung wiedergegeben: "in den letzten", gemäß dem Motto: Wenn ich diese kaum übersetzbare Phrase so übersetzt, wie es in der offiziellen Übersetzung steht, ist meine auch nicht schlechter als diese. Mit "ultimus" bezieht man sich aber auf das Äußerste eines Rahmens (vgl. Kommentar (15) von Professor Stroh). Ist dieser Rahmen zeitlich, kann sich "ultimus" auf den letzten oder aber auch auf den ersten Zeitabschnitt beziehen. Ohne einen vorgegebenen Rahmen ist "ultimus" schwer zu übersetzen, ich belasse die Phrase deswegen gemäß der offiziellen Übersetzung bei "in den letzten Monaten", obwohl man dies etwa in der Art "his praeteritis mensibus" ("in den vergangenen Monaten"), wie dies Professor Stroh in Kommentar (15) vorschlägt, hätte wiedergeben müssen.

Es ist auf jeden Fall unerklärlich, warum der "vigor" (die Kraft, Frische) in den vergangenen Monaten vermindert wird ("minuitur"), was im Präsens geschrieben ist. Man müsste doch dann sagen: "vermindert worden ist" ("minutus est") oder in schönerem Deutsch, dass seine Kraft "in den vergangenen Monaten ... derart abgenommen hat, dass ..., wie es in der offiziellen Vatikan-Übersetzung heißt. Das Verb müsste auf jeden Fall im Perfekt stehen, und in seinem "Versuch einer Stilübungsversion" korrigiert Professor Stroh auch das Präsens "minuitur" zum Perfekt "deficit" und übersetzt damit das "abgenommen hat" der offiziellen Vatikan-Übersetzung ins Lateinische, nicht jedoch den lateinischen Originaltext ins Deutsche.

In diesem Originaltext steht aber nun mal das Verb im Präsens, und deshalb ist die offiielle Übersetzung falsch.

Übersetzte man aber etwa mit "in extremen" Monaten, die immer wieder vorkommen, wäre, das Präsens gerechtfertigt, und dieses steht da. Es wäre dann aber schwer interpretierbar, was man unter solchen "extremen Monaten" zu verstehen hat.

Latein-Kommentar 5a

"conscius" mit Genitiv bedeutet "in Kenntnis gesetzt von", und da "pondus huius actus" in den Genitiv gesetzt ist, hätte das Gewicht (die Bedeutung) dieser folgenden Handlung Benedikt in Kenntnis gesetzt. So war es sicher nicht gemeint, aber um auszudrücken, dass er sich dieser Bedeutung bewusst ist, hätte halt ein "mihi" vor "conscius" stehen müssen.

Interessanter Kommentar 5b

Nach Professor Stroh, Kommentar (19), lässt sich die gemäß CIC 332,2 zur Gültigkeit eines Amtsverzichts notwendige Freiwilligkeit ("ohne äußere Nötigung") nicht durch den ablativus modi "plena libertate" („in voller Freiheit“) ausdrücken, sondern eher mit "mea sponte" ("aus eigenem Antrieb") oder "ex voluntate" ("aus eigenem Willen") oder "nulla necessitate coactus (astrictus)" ("von keiner Notwendigkeit gezwungen (gedrängt)").

Ich möchte aber hinzufügen, dass eine solche Erwähnung ohnehin völlig wertlos ist, denn es kommt nicht darauf an, dass der Text die Freiwilligkeit des Rücktritts beinhaltet, sondern dass dieser auch tatsächlich freiwillig war, ohne jegliche Nötigung von außen.

Entscheidender Kommentar 5cA

Das lateinische Wort "renuntiare" heißt ganz wörtlich übersetzt "zurückverkünden". Verkündet man etwas, was man gesehen oder gehört hat, also etwa eine Geschichte oder ein Geheimnis zurück, so nennt man das im Deutschen besser "berichten". Und diesen Fall behandelt Version A. Wenn mit dem von den Kardinälen Anvertrauten ("commissum") z.B. das Testament von Papst Johannes Paul II. oder irgendwas anderes, was die Kardinäle ihm gesagt haben, gemeint war, so erklärt dann Benedikt, dies dem "ministerium" zu berichten. "ministerium" übersetzt man hier anstatt mit dem eigentlichen Wort "Dienst" besser mit der metonischen Bedeutung "Dienerschaft", um überhaupt einen Sinn in das Gesagte hineininterpretieren zu können.

("commissum" könnte theoretisch auch "Verbrechen" heißen. Es ist aber hier mit "mihi" kombiniert, und eine Übersetzung mit "das mir Angetane" entspricht nicht dem lateinischen Sprachgebrauch des Verbs "committere".)

In dieser Version A ist auf jeden Fall von einem Rücktritt keine Spur zu finden.

Entscheidender Kommentar 5cB

In der Version B gehen wir davon aus, dass das Anvertraute etwas ist, was man kündigen kann: eine Freundschaft, einen Vertrag oder auch ein Amt, sodass man das in "renuntiare" steckende Verb "zurückverkünden" als "kündigen" übersetzen kann. Damit könnte dann zwar auch das Papstamt gemeint sein, doch ist dies nicht klar gesagt. Wäre alles ihm von den Kardinälen Anvertraute gemeint, hätte man das im Lateinischen besser in den Plural gesetzt: "commissa" statt "commissum", und zudem ein "omnia" ("alles") vorausgestellt. Außerdem fragt man sich, warum er erklärt, ein Anvertrautes, eventuell also ein Amt, einer Dienerschaft und vor allem welcher Dienerschaft zu kündigen. Der Dienerschaft eines Bischofs von Rom, heißt es. In Rom aber gibt es mehr Bischöfe als nur den Papst.

Entscheidender Kommentar 5cC

Version C entspricht in etwa der offiziellen Übersetzung auf der Vatikanseite hier. Um eine Kongruenz zwischen "ministerio" und dem gesprochenen "commissum" zu schaffen, musste "commissum" zu "commisso" korrigiert werden. Dann hat man aber zunächst zu beachten, was Arthur H. Lambauer über den kirchenrechtlichen Fachausdruck für "Amt" sagt:

Der Papst erklärt in diesem korrigierten Text, dass er dem Dienst, nicht etwa dem Amt eines Bischofs von Rom entsagt, und ließ sich in ein Kloster fliegen. Papst Johannes Paul II. hat es ihm ja vorgemacht. Wer erinnert sich nicht, als er im Krankenbett lag und Kardinal Sodano die Ostermesse las?

Der Ausdruck "ministerium" kommt von "minor" ("kleiner") und steht so im Gegensatz zu "magisterium", was von "maior" ("größer") kommt. Ebenso ist der "magister" größer als der "minister". Mit "ministerium" meint man einen Dienst, eine Dienstleistung, wie sie etwa ein Ministrant tut. So eine Dienstleistung kann sich auch in einem Amt niederschlagen, in einem dienenden ("kleineren") Amt allerdings. So heißt es etwa im hochwissenschaftlichen klassisch-lateinischen "Schulwörterbuch" des hochangesehenen Autors Menge, dass "ministerium" auch ein Amt von "Dienenden" und "Untergebenen" sein kann; es kann aber nie das höchste Amt sein, enthält es ja schließlich ein "minor" ("kleiner").

Papst Benedikt ist also auch in dieser Version nicht von seinem Papstamt  - ein Wort für Papst wie etwa der Summus Pontifex im Kirchenrecht wird ja ohnehin gemieden - zurückgetreten, vermutlich nicht einmal vom Dienst des Papstes, sondern nur vom Dienst eines Bischofs von Rom. Und Rom hat nicht nur den Papst als Bischof, sondern viele andere. Näheres dazu im nächsten Kommentar, Kommentar 5d.

Entscheidender Kommentar 5d

Sowohl mit der Bezeichung "episcopus Romae" ("Bischof von Rom" oder "Bischof in Rom") als auch mit der Bezeichnung "successor Sancti Petri" ("Nachfolger des heiligen Petrus") wird offenbar die offizielle Bezeichnung für "Papst" im Kirchenrecht,  "Summus Pontifex" (wörtlich: "oberster Brückenbauer"), gemieden.

In Rom jedoch gibt es viele Bischöfe, die keineswegs behaupten, der Papst zu sein.

Ebenso muss auch mit der Bezeichnung "successor Sancti Petri" ("Nachfolger des heiligen Petrus") nicht der Papst gemeint sein. Natürlich ist jeder Papst Nachfolger des ersten Papstes Petrus, aber ebenso kann sich jeder Bischof in Rom als Nachfolger des ersten Bischofs in Rom, Petrus, sehen, vor allem aber kann sich wohl mindestens ein Zwölftel aller Bischöfe, Priester und Diakone als Nachfolger des heiligen Petrus in der Weihe-Linie sehen.

Wenn also mit "episcopus Romae" und "successor Sancti Petri" nicht unbedingt der Papst gemeint sein muss, so enthält der Rücktrittssatz in Version C nicht einmal einen Rücktritt vom Dienst (vom Amt sowieso nicht) des Papstes, sondern eben nur den Rücktritt von einem Dienst, den irgend ein Bischof von Rom tut. Den Dienst eines Papstes jedoch, von dem er nicht zurückgetreten ist, hat Benedikt XVI. schon wieder mal ausgeübt, als er Äußerungen des Papstes der Gegenseite, Franziskus, korrigierend konterte.

In den unkorrigierten Versionen A und B bedeutet dies, dass etwas von den Kardinälen Anvertrautes der Dienerschaft eines Bischofs von Rom berichtet bzw. gekündigt wird. Sollte dies in Version B tatsächlich das Papstamt sein, fragt man sich über den Sinn des hier Adressaten der  Kündigung; sie wäre die Dienserschaft irgend eines Bischofs von Rom.

Entscheidender Kommentar 5e

"..., sodass der Stuhl Roms (sedes Romae), der Stuhl des heiligen Petrus (sedes Sancti Petri) leersteht". Die Ausdrücke sedes Romae und sedes Sancti Petri sind nicht Bestandteil des Kirchenrechts. Einmal kommt zwar sedes Romana vor, die eigentlichen Ausdrücke für den Heiligen Stuhl heißen im Kirchenrecht aber "Sancta Sedes" oder "Sedes Sancta" ("Heiliger Stuhl") sowie "Sedes Apostolica" oder "Apostolica Sedes" ("Apostolischer Stuhl"), wie dies Arthur H. Lambauer klargestellt hat:

Auch Wikipedia weiß Bescheid und wusste es bis zur Version vom 12. Februar 2015 um 16:28 Uhr  ganz genau: "Der Heilige Stuhl (lateinisch Sancta Sedes; auch Apostolischer Stuhl genannt) ist das Völkerrechtssubjekt des Papstes." Um 17:56 Uhr dieses Tages stehen nun aber auch die deutschen, nicht im Kirchenrecht vorkommenden Ausdrücke "Päpstlicher Stuhl" und "Petrusstuhl" mit dabei, allerdings ohne Bezug auf einen lateinischen Ursprung.

Als Wikipedia-Autor kenne ich sehr wohl die Richtlinien: es geht nicht um die Wahrheit, sondern um das, was in der Welt vorgeht, was die Welt glaubt. Diese glaubt nun mal, Papst Benedikt sei unter Erwähnung des Stuhls Petri zurückgetreten, und so ist es auch angebracht, den Ausdruck Petrusstuhl den offiziellen Ausdrücken "Heiliger Stuhl" und "Apostolischer Stuhl" hinzuzufügen.

Im Übrigen kann jeder Bischof mit offiziellen Ausdrücken umgehen. So wird etwa der Segen mit vollkommenen Ablass in der Erzdiözese München und Freising wie folgt angekündigt: "Kardinal Reinhard Marx, nach dem Willen des Apostolischen Stuhles Erzbischof von München und Freising, erteilt nun den Segen mit vollkommenem Ablass."

Die Verwendung inoffizieller Ausdrücke in völkerrechtlichen Willenserklärungen, wenn man also etwa "sedes Romae" statt "Sancta Sedes" sagt, ist m.E. in etwa damit vergleichbar, wenn jemand statt "Italien" "Stiefelland" oder statt "Deutsches Reich" "Land der Linde" sagt.

Der heilige Petrus Giubilo, vom 10. Mai 1988 bis zum 10. Juli 1989 letzter christdemokratischer Inhaber des Stuhls der Stadt Rom

Was nun hört man im sog. Rücktrittsschreiben? Gleich zwei Begriffe, "sedes Romae" und "sedes Sancti Petri", kommen da vor, und gleich zweimal hat man daneben getroffen. Wenn's schon zwei offizielle Ausdrücke gibt, dann verwenden wir halt auch zwei, werden sich die Macher des Rücktrittfakes gedacht haben, aber freilich zwei falsche. Wenn's jetzt noch nicht schnackelt, kann man auch nicht mehr helfen.

Was ist denn die "sedes Romae"? Nun, Rom ist zunächst weder das Heilige Römische Reich noch die Heilige Römische Kirche, sondern einfach die Stadt Rom. Und der Stuhl Roms dürfte somit weder der des römischen Bischofs noch der des Regierungschefs von Italien, sondern einfach der des Bürgermeisters der Stadt Rom sein. Ja vielleicht auch nicht, aber dann soll erst mal jemand einen anderen Sinn dahinter finden.

Der zweite Begriff "sedes Sancti Petri" steht als Apposition zur "sedes Romae", dem Stuhl Roms. Gibt es denn in der Liste der römischen Bürgermeister einen heiligen Petrus. Ich hab ein Buch über alle Seligen und Heiligen (bis ertwa 1950), doch fand ich da keinen. Bei Lebenden allerdings gilt einer als heilig, sobald er im Stande der Gnade ist. Das könnte eben der letzte christdemokratische Bürgermeister Roms gewesen sein. Dieser hieß tatsächlich mit Vornamen Petrus, auf Italienisch Pietro. Pietro Giubilo war nur wenig länger als ein Jahr Bürgermeister, und es mag eben doch Gottes Fügung gewesen sein, dass man nun seinetwegen den römischen Bürgermeistersessel auch Stuhl des heiligen Petrus nennen kann.

Interessanter Kommentar 5f

Hans Alemanno, vom 28. April 2008 bis zum 11. Juni 2013 Inhaber des Stuhls der Stadt Rom

Nun erklärtt also Papst Benedikt XVI., dass ab 28. Februar 2013 um 20 Uhr, von der Arbeitszeit her also ab dem 1. März 2013, der Stuhl der Stadt Rom leer stehen möge. Wir wissen ja, dass er ab diesem Zeitpunkt in ein Kloster befördert wurde, das er, wie er selber sagt, nur auf Anweisung von "Papst" Franziskus verlassen darf. Wäre es in Anbetracht eines solchen Ereignisses nicht angebracht gewesen, dass der damalige römische Bürgermeister Gianni Alemanno seine Regierungsgeschäfte, die doch ohnehin nur noch 103 Tage dauern sollten, niederlegt, um dem Wunsch des Papstes nachzukommen? Rom hätte es doch verkraftet, diese kurze Zeit anstatt zu regieren des Papstes zu gedenken? Der Vorname des damaligen Bürgermeisters, Gianni, ist eine Kurzform von Giovanni (= Johannes) und kann daher mit der deutschen Kurzform Hans oder Hannes sehr gut wiedergegeben werden.

Benedikt XVI. hatte offenbar den römischen Bürgermeisterstuhl nach dem Namen des Fürsten der Apostel benannt, den ja ein noch lebender ehemaliger Inhaber, nämlich Petrus Giubilo, auch tatsächlich trug, während der damalige Bürgermeister denselben Namen trug wie Jesu Lieblings-Apostel Johannes. Hätte man von diesem nicht einen vorzeitigen Rücktritt vom Bürgermeisteramt zu Ehren des Stellvertreters Christi erwarten düfen? Leider trat er nicht zurück, sondern blieb noch die restlichen 103 Tage im Amt, um dann sang- und klanglos gegen seinen Nachfolger Ignazio Marino mit nur 36% der Stimmen unterzugehen.

Entscheidender Kommentar 5g

Der letzte Teil des "Rücktritt"-Satzes bezieht sich nicht auf den mit "ita ut" eingeleiteten Konsekutiv-Satz. Es heißt also nicht, der Papst erkläre "zurückzutreten", sodass ab 28. Februar, 20 Uh, der Stuhl Roms leersteht und (folglich) ein Konklave zur Wahl eines neuen Papstes einberufen werden muss. Hätte man dies so sagen wollen, dann hätte man es so wie Professor Stroh in seinen Stilübungen (gegen Ende des Artikels) ausdrücken müssen: "ita ut ... vacet et Conclave ad eligendum Summum Pontificem ab eis quorum id munus est convocandum sit", wobei "quorum id munus est" nur das "ab his quibus competit" in ein anständiges Latein bringt (vgl Strohs Kommentar (21)). Das "conclave" hätte im Nominativ stehen müssen, der in diesem Neutrum aber mit dem Akkusativ identisch ist, und es hätte als von "ut" abhängig "convocandum sit" im Konjunktiv heißen müssen. Durch die Verwendung des Infinitivs "esse" anstatt des Konjunktivs "sit" bezieht sich jedoch die Aussage zur Einberufung eines Konklaves zur Wahl eines neuen Papstes ebenso wie der mit dem Infinitiv "renuntiare" endende "Rücktritts"-Satz auf "declaro" ("ich erkläre").

Benedikt XVI. erklärt also,

1. von einem Dienst (Version C) oder sonst was Anvertrautem (Version B) so zurückzutreten, dass der Stuhl Roms ab dem 28. Februar 2013 um 20 Uhr leer steht

2. dass ein Konklave zur Wahl eines neuen Papstes einberufen werden muss.

Wollte man nun Punkt 2 auf das Jetzt beziehen - er hängt ja vom 28. Februar nicht ab -, so ist dies ein Unsinn, da ja jetzt noch kein Konklave einberufen werden darf, ist doch "sein Stuhl" zumindest noch bis zum 28. Februar besetzt.

Sieht man nun aber Punkt 2 als eine allgemeine Aussage, dass ein neuer Papst etwa nicht per Akklamation bestimmt werden darf, sondern in einem Konklave gewählt werden, muss, so handelt es sich um nichts weiter als eine Bestätigung des derzeit gültigen Kirchenrechts.

Ein Indiz dafür, dass Benedikts XVI. von seinem Papstamt zurückzzutreten beabsichtigt, gibt dieser Papstwahl-Satz also nicht her.

Latein-Kommentar 6

Hier ist die Präposition "pro" eindeutig als zum Verb "peto" gehörig erkennbar ("veniam peto pro omnibus defectibus meis", deutsch: "Verzeihung erbitte ich für alle meine Schwächen") und nicht als Verbindung zweier Substantive, weswegen dies auch von Professor Stroh nicht moniert wird. Dem Latein-Lexikon ("Lateinisches Schulwörterbuch") von Menge folgend behaupte ich dennoch, dass es auch hier schöner wäre, die "Schwächen" durch den Genetiv mit der "Verzeihung" zu verknüpfen. Hält man sich wie Professor Stroh in seinem Kommentar (23) zusätzlich an das klassische Latein, wonach "defectus" im Singular gebraucht wird, wären die Verzeihungsbitte folgendermaßen am schönsten formuliert: "veniam omnis defectus mei peto".

Latein-Kommentar 7

"confidere" (Betonung auf der drittletzten Silbe) heißt "vertrauen" und nicht "anvertrauen". Im Deutschen mag es kaum auffallen, dass das "an" von "anvertrauen" fehlt, falsch ist es aber trotzdem. Ich habe es deswegen gebraucht, weil es ja im Lateinischen ebenso falsch dasteht. "Nie aber kann im Dativ bei "confidere" (wie hier) das Objekt eines „Anvertrauens“ stehen", schreibt Professor Stroh in seinem Kommentar (24) und schlägt statt "confidimus" ("wir vertrauen") "committimus", "permittimus" und "credimus" ("wir anvertrauen") vor.

Latein-Kommentar 8

Ich habe hier "in futuro" etwas seltsam mit "bei Zukünftigem" übersetzt. Gemeint war wohl "in Zukunft", was aber gemäß Professor Strohs Kommentar (26) den Akkusativ fordert: "in futurum", "in posterum" oder einfach "posthac". Es könnte, so Stroh, sich aber auch um einen Druckfehler gehandelt haben: "futura" statt "futuro" wäre dabei auf "vita" bezogen: "in futura vita orationi dedicata" ("im zukünftigen, dem Gebet gewidmetem Leben").

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