Der Fehler der Umkehr der Beweislast in der Papstfrage

Seit dem sog. Rücktritt Benedikts in einer Rosenmontagsrede treibt das Recht die seltsamsten Blüten.

Denken wir nur an die Behauptung, der Papst sei zurückgetreten, weil er gemäß Can. 332,2, CIC, zurücktreten kann. Solche Behauptungen erregen kaum Anstoß, obwohl andererseits der Antrag auf Kindergeld seitens eines Pimmel-Besitzers abgeschmettert wurde. Er erhalte erst Kindergeld, wenn er Kinder gezeugt habe, nicht schon, sobald er die Fähigkeit dazu besitze, hieß es.

Eine weitere Blüte dieser Art brachte katholisches.info hervor. Es war der 15. September 2014, das Fest des Gedächtnisses der Schmerzen Mariä, da titelte katholisches.info: "Es gibt nur einen Papst – Katholiken dürfen nicht progressiver Versuchung erliegen". Dieser Überschrift merkte man ja noch nichts Abnormales an, solches erbrachte erst die letzte Teilüberschrift. Sie hieß:

"Bis zum Beweis des Gegenteils ist Franziskus rechtmäßig erwählter Papst"

und stammte vom Vatikanisten Sandro Magister (übersetzt von Guiseppe Nardi).
Man muss diese Behauptung im gesamten Kontext sehen, wo es ja darum geht, wer von beiden, Benedikt XVI. oder Franziskus, der rechtmäßige Papst sei. Komplementär dazu bedeutet nämlich Magisters Behauptung:

"Solange nicht bewiesen ist, dass Benedikt XVI. Papst ist, ist es Franziskus."

Offensichtlich begnügt man sich dabei nicht mit der bewiesenen Tatsache, dass Benedikt XVI. am 19. April 2005 rechtmäßig zum Papt gewählt worden ist, sondern man erwartet, dass bewiesen wird, dass er seither nie zurückgetreten ist.
Da darf man doch mal die Frage stellen: Was um alles in der Welt berechtigt Sandro Magister zu dieser Umkehrung der Beweislast? Benedikt XVI. ist nach dem Tod Johannes Pauls II. unumstriten in einem rechtmäßigen Konklave zum Papst gewählt worden. Er hat dieses Papst-Amt bis zu seinem Tod erhalten. Muss er nun jede Sekunde beweisen, dass seither nichts geschehen ist, was ihn dieses Amtes verlustig gemacht hätte, oder liegt die Beweislast nicht vielmehr auf der Seite derjenigen, die behaupten, er sei in der Zwischenzeit zurückgetreten?

Offensichtlich trifft Letzteres zu. Es wäre völlig katastrophal, wenn jemand, der ein Amt innehat, bei jedem Angriff eines Neiders den Beweis erbringen müsste, er habe dieses nicht gekündigt. Obwohl das ja noch möglich wäre! Da könnte man bei seinem Vorgesetzten nachschauen, ob ein Rücktrittsschreiben vorliegt, und wenn dieser bestätigt, dass er nichts verschlampt habe, könnte man das ja als Beweis des Nichtrücktritts anerkennen.

Schlimmer aber ist dies beim Papst! Der Papst müsse ja den Rücktritt nicht vor denjenigen deutlich äußern, von denen er das Amt erhalten hat, sondern halt irgendwie. Zugegeben, das ist falsch und eigentlich eine weitere Rechtsblüte, denn nach Can. 189, CIC muss der Rücktritt, damit er gültig ist, gegenüber der Autorität erklärt werden, der die Übertragung des betreffenden Amtes zusteht; und das gilt ebenso für den Papst; die Autorität bestünde aus den in einem Konklave wahlberechtigten Kardinälen. Und gemäß Can. 332,2, CIC muss er ja "rite", d.h. auf rechte Weise, also auch unter Einschluss von Can. 189, also vor all diesen Kardinälen, nicht nur vor ein paar, die mit Heiligsprechungen zu tun hatten, deutlich geäußert werden.

Wenn man sich nun aber erlaubt, Can. 189 zu missachten, man einen Rücktritt, der vor einem anderen Publikum oder vielleicht sogar vor gar keinem Publikum geäußert worden ist, ebenso als rechtsgültigen Rücktritt anerkennt, wird es schwer zu beweisen, dass dies Papst Benedikt nie getan hat. Vielleicht hat er ihn in seinem Kloster mal geäußert. Wie soll ich das wissen? Ich beobachte ihn doch nicht im Kloster; muss ihn wirklich ständig jemand beschatten? Unter Missachtung von Can. 189 schaffen wir kaum den Beweis, dass Benedikt nie ein "Cedo papatui" ("ich weiche dem Papsttum"), wie dies einst Coelestin V. getan hat, geäußert hat.

Was wir allerdings beweisen können, ist, dass er in seiner Rosenmontagsrede am 11. Februar nicht zurückgetreten ist. Um überhaupt einen klaren Rücktritt hineinlesen zu können, bedurfte es einer Korrektur ("commissum" zu "commisso") seiner Rede. Doch selbst diese Korrektur führt nicht zum Rücktritt vom Amt eines Papstes, sondern vom Dienst irgendeines Bischofs von Rom, und Rom hat sieben Bistümer.

Mehr dazu in der bereits mehrmals verlinkten deutschen Übersetzung und Analyse des "Rücktritt"-Textes. Inzwischen aber ist die Kommentierung abgeschlossen.

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