Benedikt XVI., ein Dietrich, Heidi Klum, Dietrich Bonhoeffer und Karl Marx (Quelle: Wikipedia)
Viele Gläubige weigern sich, sich in die Papstrücktritts-Problematik einzulesen, da sie sich außerstande sehen, der lateinischen Sprache und kirchenrechtlichen Spitzfindigkeiten Herr zu werden. Um zu zeigen, wie durchdacht verworren, aber doch auch leicht verständlich diese Problematik ist, wird sie hier in Form einer Parabel, eines beispielhaften Gleichnisses gebracht. Man sieht dann sofort, dass zum Verständnis der ganzen Problematik überhaupt kein Fachwissen nötig ist, sondern der gewöhnliche Menschenverstand völlig ausreicht.
Die folgende Tabelle zeigt die Übersetzung der gleichbleibenden Begriffe in der Parabel auf diejenigen des angeblichen Papstrücktritts:
Übersetzung in den gesprochenen Rosenmontagstext | |
In der Parabel | In der Rosenmontasrede des Papstrücktritts |
Benedikt | Benedikt XVI., Papst |
Heidi | Heiligsprechungspriester |
Dietrich | Dienerschaft bzw. Dienst (lateinisch: "ministerium") |
Karl | Kardinäle berechtigt zur Papstwahl |
Sagt Benedikt zu Heidi:
"Liebe Heidi, ich rückkünde dem Dietrich das mir von Karl Anvertraute."
In schönerem Deutsch:
"Liebe Heidi, ich kündige dem Dietrich das mir von Karl Anvertraute."
Wird Karl die Kündigung akzeptieren? Erfährt er überhaupt von ihr?
Karl wird die Kündigung natürlich nicht akzeptieren. Erstens, weil nicht ihm gekündigt wurde, sondern einem gewissen "Dietrich", dem das Anvertraute gar nicht gehört, und zweitens, weil die Kündigung nicht an ihn, sondern an Heidi gerichtet, war, der es ebenfalls nicht gehört. Also gleich zwei Falschadressierungen, und zwar Kündigungnehmer Dietrich und angesprochne Adressatin Heidi.
Ich komme ja aus der Statistik, und da gilt: "Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast!", zumindest hat das der Literaturnobelpreisträger (und Kriegsverbrecher) Whinston Churchill so gesagt. Da würde es nun nicht weiterhelfen, wenn ich fälschte, denn das muss ja jeder selber tun, bevor er es glaubt.
Wir gehen aber mal davon aus, dass das in der Juristik nicht so streng gehandhabt wird, dass also jeder für alle fälschen darf. Das muss ja auch sein, denn angenommen, in einem Testament wäre alles dem Hans vermacht, dann muss doch der Franz daraus einen Franz machen dürfen, sonst ginge er ja leer aus.
"Fälschen" ist aber negativ belegt, darum sprechen wir ab nun an von "korrigieren".
Wir wollen zunächst eine der beiden Falschadressen loskriegen, und zwar den Kündigungsnehmer Dietrich. Das machen wir so: Wir machen aus ihm das, was Benedikt anvertraut worden ist, denn das Glück haben wir, dass dieser ja gar nicht genannt hat, was ihm anvertraut worden ist. Wir setzen also das im Akkusativ stehende Anvertraute in den Dativ und fügen es mit dem bereits im Dativ stehenden Dietrich zusammen:
Sagt Benedikt zu Heidi:
"Liebe Heidi, ich rückkünde dem Dietrich, dem mir von Karl anvertrauten."
Da nun das Gekündigte nicht mehr im Akkusativ, sondern - beim lateinischen Verb "renuntiare" ("rückkünden") ist das völlig korrekt - im Dativ steht, sollten wir im Deutschen den Kündigungssatz schöner so formulieren:
"Liebe Heidi, ich entsage dem mir von Karl anvertrauten Dietrich."
oder (im Deutschen mit Akkusativ statt Dativ):
"Liebe Heidi, ich kündige den mir von Karl anvertrauten Dietrich."
Der Erfolg ist gewaltig. Erstens ist mit Dietrich ein falscher Adressat verschwunden, und zweitens sagt Benedikt nun endlich, was ihm da anvertraut wurde, das er soeben gekündigt hat. Es ist ein Dietrich. Sowas in der Richtung wollen wir ja. Wir haben also aus der Person Dietrich, dem falschen Adressaten, die zu kündigende Sache gemacht.
Im lateinischen Text wurde durch die Korrektur des original gesprochenen "commissum" (Akkusativ) zu "commisso" in Verbindung mit "ministerio" (jeweils Dativ) dasselbe geschafft: Aus den adressierten Kündigungsnehmer-Personen der Dienerschaft (des Ministeriums) wurde die zu kündigende Sache, der Dienst.
Nun haben wir noch das Problem mit dem zweiten Adressaten, der Heidi statt Karl. Benedikt hat ja die Kündigung nicht dem Karl, von dem er ja den Himmelsschlüssel erhalten hat, vorgetragen hat, sondern der Heidi, von der er ihn nicht erhalten hat. Also ist die Kündigung ungültig. Wenn Sie eine Zeitschrift abonniert haben und schreiben der Heidi Klum, dass sie sie abbestellen, dann wird dies ohne Wirkung bleiben.
Dasselbe gilt auch für einen Rücktritt, d.h. für die Kündigung eines Amtes. So hat Arthur H. Lambauer genialerweise festgestellt, dass gemäß Can. 189 CIC der Rücktritt, damit er gültig ist, gegenüber der Autorität erklärt werden muss, der die Übertragung des betreffenden Amtes zusteht. Und das heißt hier: vor den Kardinälen, die in einem Konklave wahlberechtigt sind. Doch das hat Benedikt nicht getan.
Viele aber meinen, bei einem Papstrücktritt sei dieser allgemein auf den Rücktritt von einem Amt bezogene Kanon 189 nicht anwendbar. Wieso nicht, wenn doch in Can. 332,2 CIC steht, dass die Gültigkeit des Rücktritt eines Papstes erfordert, dass er "rite manifestetur", d. h. in rechter Weise, also auch in juristisch rechter Weise deutlich gezeigt wird?
Jeder dürfte einsehen, dass es nicht genügt, wenn man eine Kündigung irgendwo in der Wüste, wo niemand zuhört, ausspricht. Aber sie wurde ja durch den Fernseher übertragen!
Der Rundfunkstaatsvertrag verlangt aber nicht, dass man den Fernseher anhören muss - dafür sollten wir dem ARD ZDF Deutschlandradio äußersrt dankbar sein! -, sondern nur, dass wir alle bezahlen
müssen! Reicht es denn nicht, dass jeder den Rücktritt gehört hat? Heidi sei zwar unwesentlicherweise angesprochen worden, wesentlich sei aber, dass irgendwie doch jeder Kardinal vom im Fernsehen
Gesagten Kunde erhalten hat, und davon könne man ja in der Tat ausgehen! So denken sicher sehr viele. Dennoch: Ist die Kündigung eines Abos gültig, wenn die Zeitschriftenfirma nicht von einer an sie
selbst, sondern von einer an Heidi gerichteten Kündigung erfährt, die gar nicht zu ihrer Firma gehört? Sicher nicht!
Wer glaubt, die Beachtung von Can. 189 über den Adressaten eines Rücktritts sei bei einem Papstrücktritt unwesentlich, sollte sich zudem Gedanken machen, warum dann gerade der Papst selbst
1. schon am Anfang seiner Rede - ganz demonstrativ, möchte man meinen - die Unrichtigkeit der Adressierung deutlich gemacht hat, indem er die Angesprochenen - Priester, die mit Heiligsprechungen zu tun haben - genau bezeichnete, und
2. beim zu kündigenden Amt aber völlig unnötigerweise dazusagt, von wem er es erhalten hat?
Doch nur, um auszudrücken, dass er ebenso genau weiß, wem er es zu kündigen hat!
Mehr noch - und jetzt werde ich etwas hinterfotzig, weil ich mich auf die unkorrigierte Version beziehe -: er spricht überhaupt nicht an, was er denn überhaupt kündigen will, Anvertrautes, aber was? Stattdessen sagt er nur, von wem ihm was anvertraut wurde. Statt des zu Kündigenden erwäht er also nur den Adressaten, denen er es zu kündigen hätte, diese aber nicht ansprach, stattdessen sich aber Heiligsprechungs-Priestern zuwandte.
Obwohl wir feststellen mussten, dass der richtige Adressat Karl nicht so einfach durch Heidi oder das Fernsehen ersetzt werden kann, wollen wir auch über diesen Mangel mal hinwegsehen und uns dem zuwenden, was er denn gekündigt hat. Gemäß unserer Korrektur war dies ja der Dietrich? Ist dies aber der Himmelsschlüssel, den nur der Papst innehat, den es zu kündigen gilt? Ein Dietrich ist ein Werkzeug zum gewaltfreien Öffnen bestimmter Schlösser, sagt Wikipedia. Den Himmel sperrt er sicher nicht auf.
Ebenso ist ein Dienst (lateinisch: "ministerium") etwas anderes als ein Amt (lateinisch: "munus"). Nach dem Lateinischen Schulwörterbuch von Menge kann ein "ministerium" allenfalls ein Amt Untergebener sein, nie aber das höchste Amt schlechthin. Zudem sollte man "ministerium" (von lateinisch: "minor" ="kleiner") in Gegensatz zu "magisterium" (von lateinisch: "maior" ="größer") setzen. Das Magisterium ist nämlich die Lehrautorität, deren höchste in der katholischen Kirche der Papst innehat. Da sie ex cathedra unfehlbar ist, wäre es also vernünftiger, das Magisterium anstelle des Ministeriums zu kündigen, denn allenfalls könnte eine solche Kündigung mit der Kündigung der Unfehlbarkeit und damit mit der Kündigung des Papsttums in Verbindung gebracht werden.
Mit Ausnahme von Arthur H. Lambauer, der die Sache mit dem gemäß Can 189 CIC falschen Adressaten in der Rosenmontagsrede Papst Benedikts XVI. entdeckt hat, beziehen sich die angegebenen Gründe für die Rechtsungültigkeit des Rücktritts Benedikts nur auf den Unterschied zwischen Amt (munus) und Dienst (ministerium), also nur auf das, was ich in diesem Absatz "Ist der Dietrich der Himmelsschlüssel" erwähnt habe. Auf die Ungereimtheiten in den anderen Absätzen, die ja ebenso den Rücktritt ungültig machen, geht sonst niemand ein.
Dennoch gibt es zu diesem Munus-ministerium-Unterschied ein wegen seiner schönen Vergleiche hochinteressantes Video. Ich verlinke es hier auf gloria.tv und zeige es als YouTube-Video hier direkt. Es ist englisch-sprachig, hat aber deutsche Untertitel.
Die meisten Gläubigen vertrauen in dieser Sache ganz und gar Benedikt XVI. selbst. Wer er sagt, er sei nicht mehr Papst, dann sei es so. Und das habe er doch deutlich genug ausgedrückt. So heißt es etwa im Artikel "Benedikt soll Hardliner abgewiesen haben", er habe diesen gesagt: "Ich bin nicht Papst, wenden Sie sich nicht an mich!", worauf dann aber ergänzt wird: "Das Blatt stützt sich auf nicht näher genannte Insider." Ebenso habe ich in meinem Artikel "Die Problematik der tonlosen Papst-Interviews" herausgestellt, dass Behauptungen dieser Art nie direkt vom Papst kommen, sondern von solchen, die mit ihm gesprochen haben; Im Papst-Interview-Artikel wäre dies Peter Seewald.
Benedikt XVI. kann nicht sagen, dass sein Rücktritt ungültig sei, denn das widerspräche mit Sicherheit der Abmachung, die er mit den Usurpatoren getroffen hat. Die Gründe, die für einen erzwungenen Rücktritt sprechen, sind ja schlagkräftig und viele. (In einem späteren Artikel werde ich noch darauf eingehen.) Benedikt kann sich also in solchen Fragen betreffs seines Rücktritts nur herauswinden, indem er vielleicht sagt, er sei zurückgetreten, dabei aber den Rückdienst vom Dienst, nicht aber vom Amt meint. Und sollte er sich wirklich mal klar seinen Rücktritt vom Amt des Papstes ausgesprochen haben, dann war dies halt nicht richtig, denn an der Rechtsungültigkeit des Rücktritts ändert das nichts.
Dazu ein Beispiel: Wenn jemand ein Abo kündigt, wie entscheidet man dann, ob die Kündigung gültig war? Indem man denjenigen, der gekündigt hat, fragt, ob er gültig gekündigt hat? Nein, da entscheiden Juristen der Zeitschriften-Firma, ob die Kündigung überhaupt eingegangen ist, wenn ja, ob fristgerecht, und ob das zu Kündigende eindeutig genannt wurde. Aber keiner käme auf die Idee, die Sache dadurch zu beurteilen, wie der kündigungswillige Abonennt die Sache sieht. Schon manch einer hat geglaubt, gekündigt zu haben, und doch war es nicht so.
Warum geht man bei Benedikt anders vor: Warum fragt man ihn selbst über die Gültigkeit seines Rücktritts? Benedikt, der zu einer solchen Aktion ohnehin nur gezwungen wurde, sodass er keine andere Wahl hatte als der Rücktrittsforderung nachzugeben und dann halt gemacht hatte, was jeder Gezwungene, der noch halbwegs bei Verstand ist, macht: er hat ihn halt rechtsungültig gemacht, aber so, dass er beim ersten Hinhören wie ein Rücktritt aussieht und die Erpresser zufrieden sind.
Man stelle sich mal vor, Benedikt sagte auf einmal tatsächlich ganz öffentlich: "Ellabääätsch, bin gar nicht zurückgetreten, bin immer noch Papst!" Würde dann nicht das ganze Theater wieder von vorne beginnen? Das Drohen mit Ermordung Benedikts oder mit der Ausweitung des gemachten Kinderpädophilie-Skandals bis zum Äußsersten, wenn er denn nicht jetzt tatsächlich, voll rechtskräftig zurücktritt.
Rein theoretisch besteht auch noch die Möglichkeit, dass Benedikt XVI. wirklich zurücktreten wollte, doch die Macher der Büttenrede vom Rosenmontag 2013 ihn nicht haben wissen lassen, dass diese gar keinen Rücktritt enthält. Warum also ihn fragen, ob er zurückgetreten sei? In Wirklichkeit wusste natürlich Benedikt sehr wohl, was er las. Er kann ja Latein, kennt das Kirchenrecht und die kirchenrechtlichen Ausdrücke. Wäre er wirklich der Meinung, er wäre nicht Papst, hätte er sich nie wie ein Papst gekleidet, hätte er seinen Fischerring abgelegt, die Anrede "Heiliger Vater" nicht akzeptiert usw., ach ja, um das nicht zu vergessen, dann hätten wir ein schönes Rücktritts-Dokument, bei dessen Unterzeichnung zig oder gar Hunderte von Kamera-Blitzlichtern zugegen gewesen wären.