Bild oben: Sündenfall und Vertreibung aus dem Paradies, Sixtinische Kapelle, Michelangelo

Die Ursünde von Adam und Eva und die Erbsünde Adams

Einleitung

Zwar kommt die Ursünde von Adam und Eva, die Erbsünde aber von Adam alleiin!

 

Die Erbsünde kommt von Adam allein. Haben denn diejenigen, die glauben, sie komme von Adam und Eva, sich schon mal Gedanken darüber gemacht, warum es nie Schwierigkeiten bereitet hat, Jesus, den Sohn Gottes und Mariä von der Erbsünde frei zu sehen? Käme die Erbsünde von Adam und Eva, von Mann und Frau also, müsste doch Jesus als Sohn Mariä zumindest mit der halben Erbsünde belastet sein. Mariä Freiheit von der Erbsünde widersprachen ja sogar noch die Scholastiker Thomas von Aquin und Bonaventura; sie war ja die Tochter des mit der Erbsünde belasteten Joachims. Ihre Erbsündenfreiheit ist eben eine einzigartige Ausnahme..

 

Der Grund aber, warum ich diesen Artikel schreibe, besteht in seinem Bezug zur Coredemptrix-Frage, zur Frage, ob denn Maria als Miterlöserin gesehen werden kann. Man kann diese Frage nur im Zusammenhang mit der Erbsünde sehen. Von Adam allein kommt die Erbsünde, aber keiner bezweifelt, dass Eva daran mitgewirkt hat. Ebenso kam von Christus allen die Erlösung – nur Gott kann den Ungehorsam gegenüber Gott wiedergutmachen –, aber zweifellos hat Maria an dieser Erlösung mitgewirkt und ist die Miterlöserin schlechthin. Am Ende dieses Artikels werde ich nochmals darauf eingehen.

Die Dogmatik zur Ursünde und zur Erbsünde


Damit nicht der Eindruck entsteht, die Dogmatik hätte aus reiner Schlamperei Eva bei der Erbsünde zu erwähnen vergessen, beginne ich mit §20 in Ludwig Ott: Grundriss der Dogmatik, 10. Auflage 1981, woraus alle Zitate hinsichtlich der Dogmatik stammen werden.

§20. Die persönliche Sünde der Stammeltern oder die Ursünde

Ein Dogma zur Sündentat:

Die Stammeltern im Paradies sündigten durch Übertretung des göttlichen Prüfungsgebotes. De fide auf Grund der allgemeinen oder ordentlichen Lehrverkündigung.


Kurz danach liest man bereits: Da die Sünde Adams die Grundlage der Dogmen von der Erbsünde und von der Erlösung ist, so ist in den wesentlichen Punkten an der Geschichtlichkeit der Erzählung festzuhalten. Man beachte erstens, dass, sobald von der Erbsünde die Rede ist, Adam allein genannt ist, zweitens aber auch, dass die Sünde Adams nicht nur Grundlage der Dogmen von der Erbsünde, sondern eben auch von der Erlösung ist. Und es sollte klar sein, dass damit auch die Coredemptrix-Frage (Maria Miterlöserin) angeschnitten ist.

Zwei Dogmen zu den Sündenfolgen:
a. Die Stammeltern verloren durch die Sünde die heiligmachende Gnade und zogen sich den Zorn und Unwillen Gottes zu. De fide. D788.
b. Die Stammeltern verfielen dem Tod und der Herrschaft des Teufels. De fide. D788.

§21. Die Existenz der Erbsünde

Nun sind wir bei der Erbsünde, und schon ist nicht mehr von den Stammeltern die Rede, sondern nur noch von Adam und dessen Sünde.

Ein Dogma: Die Sünde Adams ist durch Abstammung, nicht durch Nachahmung auf alle seine Nachkommen übergegangen. De fide.

Als klassischer Schriftbeweis dient der Römerbrief, genauer: Röm 5, 12–21. Ich zitiere Vers 12 sowie Vers 18–19, wobei ich die Stellen, die zeigen, dass die Erbsünde von einem einzigen Menschen kommen, durch Fettdruck hervorhebe:

Röm 5, 12:
Wie durch einen Menschen die Sünde in die Welt gekommen ist und durch die Sünde der Tod, und so der Tod auf alle Menschen übergegangen ist, weil alle gesündigt haben, . . .

Röm 5, 18–19 (Menge Bibel, 1939)
Also: wie es durch eine einzige Übertretung für alle Menschen zum Verdammungsurteil gekommen ist, so kommt es auch durch eine einzige Rechttat für alle Menschen zur lebenwirkenden Rechtfertigung (= Freispruch). Wie nämlich durch den Ungehorsam des einen Menschen die Vielen als Sünder hingestellt worden sind, ebenso werden auch durch den Gehorsam des Einen die Vielen als Gerechte hingestellt werden.

§22. Das Wesen der Erbsünde

Dazu gibt es kein Dogma, sondern nur eine sententia communis, d.h. einen von den Theologen allgemein („gemeinsam“) vertretenen Lehrsatz („Ersonnenes“):

Die Erbsünde besteht in dem Zustand des Gnadenberaubtseins, der durch die freie Sündentat des Stammhauptes verschuldet ist. Sententia communis.

§23. Die Fortpflanzung der Erbsünde

In all den Paragraphen zur Erbsünde, §21 bis §25, wird die Eva nicht einmal explizit erwähnt. Es existierte also nicht einmal das Denken, Eva in die Erbsünde miteinzubeziehen. Nur einmal erwähnt sie Ott, aber in Klammern, und zwar in §23, der ansonsten keine Lehrsätze enthält:
Obwohl sie [die Erbsünde] dem Ursprung nach eine einzige ist (D790), nämlich die Sünde des Stammhauptes allein (die Sünde Evas ist nicht Ursache der Erbsünde), wird sie so oft vervielfältigt, als durch natürliche Zeugung ein Adamskind ins Dasein tritt.

§24. Die Folgen der Erbsünde

Ein Dogma im ersten Teil:
Im Stand der Erbsünde ist der Mensch der heiligmachenden Gnade und ihrer Gefolgschaft sowie der pränaturalen Integritätsgaben beraubt. De fide bezüglich der heiligmachenden Gnade. D788 f.

§25. Die Folgen der Erbsünde

Ein Dogma:
Die Seelen, die im Stand der Erbsünde aus dem Leben scheiden, sind von der beseligenden Anschauung Gottes ausgeschlossen. De fide.

Kurzbegründung, warum die Erbsünde von Adam allein kommt

In der Heiligen Schrift wird die Frau durchgängig als Empfangende bezeichnet. Weitergegeben wird der Same, und der kommt vom Mann.

 

Zusammenfassung und Schlussfolferung

Die Ursünde kommt von beiden Stammeltern, Adam und Eva, die Erbsünde aber von Adam allein. Sie ist unabhängig von Eva. Hätte Eva nicht gesündigt, Adam aber schon, wäre die Erbsünde ebenso gekommen. Hätte aber nur Eva gesündigt, Adam aber nicht, wäre die Erbsünde nicht gekommen.

Der Bezug zum Erlöser und zur Miterlöserin

Obwohl nun die Erbsünde von Adam allein kommt, wird kein verfünftiger Mensch bestreiten, dass Eva, die sich von der Schlange hat verführen lassen und nachher Adam verführt hat, an der Erbsünde mitgewirkt hat. Adam habe doch nur den Fehler gemacht, auf seine Frau zu hören, ist man versucht zu sagen. Darin aber bestand die Sünde nicht, sondern in der Übertretung eines Gebotes Gottes, welche nur durch Gott allein wieder gut gemacht werden kann. Also kommt, wie von Adam die Erbsünde allein, auch von Christus die Erlösung allein. Und so verdient nur er die Bezeichnung Erlöser, wenn auch die heilige Katharina von Siena, die immerhin Papst Gregor XI. zur Rückkehr von Avignon nach Rom bewegt hat, die Gottesmutter als Redemptrix (Erlöserin) und sicherlich auch Christus als Redemptor (Erlöser) bezeichnet hat. Ihr Fehler ist auch nicht größer als wenn jemand Eva als die Erbsünderin zusammen mit Adam als den Erbsünder bezeichnet, als wenn also jemand glaubt, die Erbsünde komme von Adam und Eva.

In der Bulle Munificentissimus Deus hat Pius XII. eine Parallele von Marias Mitwirkung an der Erlösung zur Gehilfin Eva in Gen 3,12 gezogen. In dieser Bulle nannte er die Gottesmutter "alma Redemptoris nostri socia" ("hehre Gehilfin unseres Erlösers").

Wichtig ist, an der Parallele zwischen Erbsünde und Erlösung zu erkennen, dass in exakt dem Maße, wie man Eva als eine Miterbsünderin bezeichnen kann, Maria als Miterlöserin bezeichnen muss. Christus ist der neue Adam, Maria die neue Eva; sie wendete das EVA zum AVE, wie wir das Ave Maria im Lateinischen beginnen.

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