"Wenn der Heilige Vater sagt: "die Wand ist schwarz", auch wenn sie in Wirklichkeit weiß ist, dann müsst ihr eben sagen: "die Wand ist schwarz".
Und wenn einer da wäre, der nur ein Bein hat, und es wüchse ihm das andere über Nacht nach, und der Heilige Vater sagte: "das ist kein Wunder", dann wäre es eben keines."
Ein anderes Seherkind aus der Gegend von NM/Opf. wurde vom Geistlichen gefragt, ob es das Bild an der Wand sähe. "Wenn nun der Heilige Vater jetzt sagen würde: "da
hängt kein Bild", dann hätte es zu sagen: "da hängt kein Bild" (Name des Kindes und seiner Mutter, die bei dieser "Belehrung" anwesend war, ist bekannt).
Nun, was ist da geschehen? Warum hatte den Seherkindern die päpstliche Unfehlbarkeit auf so drastische Weise nahegebracht werden müssen?
Die Marienerscheinungen
Es war am 9. Oktober 1949. In der Dorfkirche zu Heroldsbach wurde das Rosenkranzfest gefeiert. Nach der Nachmittagsandacht sammelten vier 10 bis 11jährige Mädchen bunte Blätter zum Zeichen in der
Schule, spielten ein wenig am Waldesrand und wollten gerade heimgehen. Da wird ihr Blick von einer grünleuchtenden Schrift zwischen den Baumstämmen gebannt. Sie sehen die Buchstaben J H S, jedoch in
der Reihenfolge J S H, wobei das S hochgestellt war, insofern also doch wieder J und H in einer Linie nebeneinander standen. Die Buchstaben waren etwa einen halben Meter groß; die Kinder deuteten sie
volkstümlich als Jesus, Heiland, Seligmacher.
Von diesen Buchstaben hatte bereits der fromme Baron von Sturmfeder-Horneck in Thurn metallene Schildchen verfertigen und an den Häusern in Thurn anbringen lassen, einem Ortsteil der Gemeinede
Heroldsbach.
Kurz darauf sahen die Kinder an der Stelle der Schrift über dem Birkenwald "eine Frau, die aussieht wie eine weiße Schwester". Es fällt ihnen jedoch auf, dass die Gestalt nicht stillsteht ,sondern
langsam hin und her schwebt. Im Herzen empfinden sie, dass es die Muttergottes ist. Zunächst laufen sie aus Furcht weg, dann aber wieder hin. Sie sehen sie nun mit gefalteten Händen und einem
schwarzen Rosenkranz.
Es folgten weitere Erscheinungserlebnisse. weitere Seherkinder. Pfarrer Gailer lehnte es zunächst ab, mit auf den Berg zu gehen. Am 13. Oktober dann wagte es ein Sehermädchen, die Gottesmutter nach
ihrem Wunsch zu fragen. "Die Leute sollen fest beten!", antwortete sie.
Beginn der Prüfung der Erscheinungen
Der 13. Oktober war es auch, als Ortspfarrer Johann Gailer die "charismatichen Ereignisse" der Bischöflichen Behörde in Bamberg meldete. Und schon am Sonntag, dem 16. Oktober, kam ein Domherr und
beobachtete unmittelbar hinter den Kindern den Vorgang einer Erscheinung. Einen Tag darauf kam die vom Erzbischof ernannte Kommission bestehend aus drei Domherrn und einem älteren geistlichen Herrn,
Geistlichen Rat Johannes Maria Heer, dem Märtyrer für die Mutter Gottes von Heroldsbach. Er war ein allgemein anerkannter Sachverständiger in mystischen Phänomenen.
Nach dem Verhör waren die Herren dieser Kommission überzeugt: "Die Kinder lügen nicht. Wir müssen die Sache ernst nehmen. Ich bin erschüttert über das, was ich erlebt habe." Pfarrer Gailer riet, eine
ständige Kommission aufzustellen mit einem anerkannten Theologen, Mystiker, Psychologen und Physiker. Dieser Rat wurde nicht befolgt; Pfarrer Gailer wurde aber beauftragt, in Abwesenheit der
Bischöflichen Kommission die Kinder zu beobachten und darüber Prookoll zu führen, was er auch gewissenhaft tat.
Schon eine Woche später erhielt Pfarrer Gailer den Bescheid: "Ihre Bescheide können wir nicht brauchen". Sie seien nicht von den Kindern nicht unterschrieben, wurde als Scheingrund angegeben. Später
entriss man sie ihm trotzdem mehr oder weniger gewaltsam.
Erzbischof Joseph Kolb
Der Erzbischof von Bamberg, Joseph Kolb, war den Vorgängen in Heroldsbach sehr wohlwollend. So predigte er in Bamberg St. Martin am 30. Oktober 1949 so:
Die Visionen sind so neu und so groß, dass man darüber noch kein Urteil fällten kann. Ich würde mich freuen, wenn die Muttergottes men Bistum durch ihren Besuch auszeichnen würde.
Das Pilgerproblem und das Komplott
Doch setzte ein Herr der Berufungskommission andere Töne an: "Heute sind es 10.000, die kommen, morgen 20.,000, dann 30.000 und 40.000. Wir können das nicht zulassen."
(An einem Tag kamen sogar 60.000 Pilger, und die Polizie sah es als Zeichen der Echtheit der Marienerscheinungen an, dass bei diesen vielen Autos kein einziger Verkehrsunfall geschehen ist.)
Dieser neue Ton legt nahe, dass sich damals eine Art Komplott gebildet haben muss, nicht nur gegen den Erzbischof, sondern auch gegen die Muttergottes mit dem Ziel, die Erscheinung als unecht zu
verurteilen und die positiven Ergebnisse der ersten, ordnungsgemäßen Kommission zu annullieren.
Das Verhör der Seherkinder durch den hohen Herrn
Pllötzlich nimmt nämlich ein bis dahin nicht aufgtretener hoher Herr, der nicht der vom Erzbischof ernannten Kommission angehörte, die Sache in die Hand und ruft die Seherkinder zu einem Verhör nach
Forchheim. Nach anfänglichen einfachen Fragen wie "Bist du schon gefirmt?", "Hast du schon die Erstkommunion gehabt?", "Willst du dem Papst gehorsam sein?" (Antwort: "Ja.") kommg dann die
Gretchen-Frage:
"Glaubst du noch an die Erscheinung"? Antwort: "Ja, ich habe die Muttergottes gesehen." Darauf der Herr: "So, noch so jung und schon vom Glauben abgefallen! Herr Sekretär, schreiben Sie: N.N. vom
Glauben abgefallen." So ging er alle Kinder separat durch.
Das Verhör der beiden Kronzeugen durch den hohen Herrn
Der besagte hohe Herr verhörte auch die zwei Kronzeugen der Ereignisse, der H.H. Pfarrer Gailer und der H.H. Theologie-Professor Dr. Walz. Unter Androhung der schärfsten kirchenrechtlichen Strafe
zwang er beide Herren gegen ihre innere Überzeugung zur Unterschrift einer ihnen unterbreiteten Vorlage, in der die Nichtigkeit und Unechtheit der Muttergotteserscheinung der Seherkinder von
Heroldsbach ausgesprochen war.
Der hohe Herr fliegt die Dokumente nach Rom
Mit diesen erzwungenen Dokumenten flog der hohe Herr nach Rom, worauf dann die zwei verurteilenden Dekrete des römischen Offiziums vom 28. September 1950, knapp ein Jahr nach Erscheinungsbeginn, und
vom 18. Juli 1951 erfolgten.
Wenn wir nun auch infolge der Verhörmethoden des hohen Herrn keine Anerkennung der Muttergotteserscheinungen durch Pius XII. erhalten haben, stattdessen eine Verwerfung, so haben wir doch die
eingangs erwähnte Belehrung über die Unfehlbarkeit des Papstes erhalten.
Damals aber ging sie nur an die Seherkinder. Mit diesem Internet-Artikel mache ich sie einem größerem Publikum bekannt. Jedem, der Zugang zum Internet hat und der deutschen Zunge mächtig ist, soll
sie nun Halt bieten.
Quelle:
Gang durch den Herrengarten. Heroldsbach in apokalyptischer Schau. Von einem, der noch dabei war. St.-Grignion-Verlag.
Das zitierte Buch beginnt wie folgt:
"Ich kenne meine Kinder. Ich bin en gutes Menschenalter hier Pfarrer und habe schon die Eltern dieser Kinder getauft. Ich weiß genau, wann sie Dummheiten machen und
wann sie ernste Sachen reden. Ich lege die Hand ins Feuer für die Wahrheit iher Aussagen über die Erscheinungen der lieben Muttergottes, die sie erleben durften." So der ehrwürdige und mannhafte
einstige Pfarrherr in dem oberfränkischen Doppeldorf Thurn-Heroldsbach.